Rechte und Pflichten
letzte aktualisierung 6.6.2005 16:07
Haushaltshilfen bringen Vorteile. Entlastung von der Hausarbeit. Aber Privathaushalte, die einen Hausangestellten beschäftigen, müssen bestimmte Pflichten erfüllen.
- Sozialversicherung
- Das Sozialversicherungsrecht unterscheidet zwischen:
- Geringfügig entlohnte Minijobs oder kurzfristigen Minijobs
- Versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der Gleitzone
- Versicherungspflichtige Beschäftigung mit voller Beitragshöhe
Fragen zur Überprüfung, ob ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig ist, beantworten für versicherungspflichtige Beschäftigungen die > Krankenkasse und für Minijobs die > Bundesknappschaft
Arbeitnehmer mit versicherungspflichtiger Beschäftigung sind bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers mit dem allgemeinen Beleg > Meldung zur Sozialversicherung anzumelden.
Für Minijobs ist der Arbeitnehmer bei der Bundesknappschaft mit dem > Haushaltsscheck anzumelden. Die Bundesknappschaft übernimmt die Anmeldung bei der Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
- Arbeitsrecht
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- Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder unverschuldeter Verhinderung
- Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub
- Aushändigung eines Nachweises über die wesentlichen Arbeitsbedingungen oder besser: Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages
- Steuerrecht
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- Erhebung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer entweder durch Einbehaltung vom Arbeitslohn nach Maßgabe der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte oder durch Übernahme einer pauschalen Lohnsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. pauschaler Kirchensteuer), falls nicht steuerfrei
- Anmeldung und Abführung der insgesamt einbehaltenen und übernommenen Steuerbeträge
Quellennachweis: www.haushaltsscheck.de