08.09.2010
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Wer hilft weiter?

letzte aktualisierung 11.7.2006 14:17

1. Dienstleistungszentren/-agenturen
Die von den Privathaushalten oft als „lästig“ empfundenen Arbeitgeberpflichten können durch das beschriebene Haushaltsscheck- Verfahren auch auf andere Weise zusätzlich erleichtert werden. Es gibt Wege, Hausarbeit auch außerhalb eigener Regie einfach zu organisieren und individuell bequem handhabbar zu machen. Dienstleistungszentren/- agenturen mit speziell auf private Haushalte ausgerichtetem Leistungsangebot heißt diese Option. Es gibt inzwischen bundesweit eine Reihe solcher Einrichtungen, anfangs eher in städtischen Ballungsgebieten, jetzt auch in eher ländlich strukturierten Gegenden. Vielleicht ist auch in Ihrer Nähe ein entsprechendes Angebot vorhanden. Sie sollten sich danach einmal vor Ort erkundigen.

Dienstleistungszentren nehmen Haushaltshilfen selbst unter Vertrag und entsenden diese auf entsprechende Anfrage in die Privathaushalte. Sie treten somit anstelle des Privathaushalts selbst als Arbeitgeber auf. Der Privathaushalt kann speziell auf seine Bedürfnisse zugeschnittene haushaltsbezogene Dienstleistungen stundenweise mit dem Zentrum vereinbaren oder aber sich zum Teil auch für bestimmte fest umrissene Leistungspakete (Frühjahrsputz, Fensterreinigung, Mahlzeitenzubereitung etc.) entscheiden. Mit der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge bzw. der Steuer haben Sie als Privathaushalt dann nichts zu tun. Die Dienstleistungszentren sorgen auch für Vertretungen im Urlaub oder bei Krankheit der Haushaltskraft. Sie übernehmen auch die Garantie für die Zuverlässigkeit der entsandten Haushaltshilfe.

Ein Teil der Dienstleistungsagenturen betätigt sich auch nur als Vermittlungsagentur. Der Haushalt bleibt Arbeitgeber, aber seine daraus resultierenden Pflichten (An- und Abmeldung der Haushaltshilfe, Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge) übernimmt für Sie die Agentur. Sie hilft Ihnen bei der Auswahl geeigneter, zuverlässiger Haushaltshilfen und organisiert im Einzelfall notwendige Urlaubs- und Krankheitsvertretungen. Sie bestimmen Art und Umfang der zu erbringenden Leistung nach Ihren individuellen Vorstellungen.
2. In arbeitsrechtlichen Fragen
Die Rechtsanwälte
(Beratung ist in der Regel kostenpflichtig).
Die Arbeitsgerichte
3. Bruttoarbeitslohn ab 800 EUR im Privathaushalt
Die Krankenkasse oder die Minijobzentrale unter der Telefonnummer 08000 200 504
4. In steuerrechtlichen Fragen
Die Finanzämter
Die Steuerberater (Beratung ist in der Regel kostenpflichtig).
5. Weitere Informationsstellen
Hauswirtschafts- und Verbraucherverbände; fragen Sie dort nach, ob es örtliche Informationsstellen gibt.

Arbeitsgemeinschaft Ev. Hausfrauen der Ev. Frauenarbeit in Deutschland e.V.
Geschäftsstelle: Bödekerstraße 59 30161 Hannover Telefon: 05 11/9 65 68 0 Fax: 05 11/9 65 68 13

Berufsverband hauswirtschaftl. Fach- und Führungskräfte.
Waiblinger Straße 11/3 71384 Weinstadt Telefon: 0 71 51/4 37 70 Fax: 0 71 51/4 76 25

Berufsverband kath. Arbeitnehmerinnen in der Hauswirtschaft in Deutschland e.V.
Geschäftsstelle: Zwillingstraße 4 80807 München Telefon: 0 89/3 56 75 94 Fax: 0 89/3 56 75 94

Berufsverband der Meisterinnen der Hauswirtschaft e.V.
Geschäftsstelle: Auf dem Koeppel II/16 67098 Bad Dürkheim Telefon: 0 63 22/6 83 70 Fax: 0 63 22/6 83 70
3. Bruttoarbeitslohn ab 800 EUR im Privathaushalt
Die Krankenkasse oder die Minijobzentrale unter der Telefonnummer 08000 200 504
6. Bewerbungsschreiben
Webseiten


Bewerbung (Umfangreiche Informationen des Focus).

Musterbewerbungsschreiben (Webseite informiert mit vielen Links und Tipps).

Quellennachweis: www.haushaltsscheck.de - focus.msn.de/jobs/